Aktualisiert am 17. Juli 2026
Diese Lizenzbedingungen (nachfolgend EULA) gelten für alle Verträge, die über die Website starks.design zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber über den Erwerb einer Lizenz für Anwendungssoftware (Apps) des Lizenzgebers geschlossen werden. Welche konkrete App, welche Systemvoraussetzungen und welche produktspezifischen Parameter (insbesondere Anzahl der zulässigen Geräteaktivierungen, Umfang einer kostenlosen Version) gelten, ergibt sich aus der Produktseite der jeweiligen App und der Bestellbestätigung.
Lizenzgeber: Viktor Stark · Starks.Design · Kempten (Allgäu) · license@starks.design
Dieses EULA gilt für alle Verträge, die über die Website starks.design zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber über den Erwerb einer Lizenz für eine App des Lizenzgebers geschlossen werden.
Vertragspartner wird der Lizenznehmer mit Abschluss des Bestellvorgangs. Schließt der Lizenznehmer den Vertrag im Namen eines Unternehmens ab, versichert er, zum Vertragsabschluss bevollmächtigt zu sein.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Lizenzgeber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Für den Erwerb von Design-Assets (Bild-, Video-, Audio- und Vektordateien, Vorlagen und vergleichbare digitale Produkte) gilt dieses EULA nicht — dafür gelten die gesonderten Lizenzbedingungen unter starks.design/legal/lizenzbedingungen.
App — Die vom Lizenznehmer erworbene Anwendungssoftware des Lizenzgebers in der jeweils auf der Produktseite bezeichneten Ausführung, einschließlich zugehöriger Systemerweiterungen und Treiber, soweit Bestandteil des Produkts.
Lizenzschlüssel — Der dem Lizenznehmer nach Kauf per E-Mail übermittelte alphanumerische Code, mit dem die App aktiviert wird.
Aktivierung — Der Vorgang, bei dem der Lizenznehmer in der App die Kauf-E-Mail-Adresse und den Lizenzschlüssel eingibt und die App daraufhin über den Lizenzserver des Lizenzgebers ein maschinengebundenes Berechtigungs-Token erhält.
Gerät — Ein einzelner Computer, auf dem die App aktiviert wird. Die Höchstzahl gleichzeitig aktivierter Geräte je Lizenz ergibt sich aus der Produktseite und der Bestellbestätigung.
Hauptversion (Major Version) — Eine Version der App mit gegenüber der vorherigen Hauptversion erweitertem oder verändertem Funktionsumfang, gekennzeichnet durch eine geänderte führende Versionsziffer (z. B. Wechsel von Version 1.x auf 2.0).
Nebenversion (Minor Version) — Eine Version der App innerhalb derselben Hauptversion, die Fehlerbehebungen, Sicherheits- oder Kompatibilitätsanpassungen ohne wesentliche neue Funktionen enthält.
Kostenlose Version — Der Zustand der App ohne aktivierte Lizenz, in dem die App mit einer produktspezifischen, auf der Produktseite beschriebenen Nutzungsbeschränkung verwendet werden kann.
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer an der erworbenen App ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, weltweites und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die gekaufte Hauptversion ein. Die Lizenz gilt gleichermaßen für private und geschäftliche Nutzung durch den Lizenznehmer.
Die Lizenz berechtigt zur gleichzeitigen Aktivierung auf der auf der Produktseite und in der Bestellbestätigung genannten Anzahl von Geräten (in der Regel zwei). Eine Übertragung der Lizenz auf ein weiteres Gerät ist nach vorheriger Deaktivierung eines bestehenden Geräts im Kundenportal (Abschnitt 5) möglich.
Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben beim Lizenzgeber. Insbesondere umfasst die Lizenz kein Recht zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung, zum Reverse Engineering oder zur Weitergabe des Quellcodes der App, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
Eigentums- und Urheberrechte an der App verbleiben in vollem Umfang beim Lizenzgeber. Die Lizenz wird erst mit vollständiger Zahlung und erfolgreicher Aktivierung wirksam.
Die Erstaktivierung einer erworbenen Lizenz erfordert eine einmalige Verbindung zum Lizenzserver des Lizenzgebers. Nach erfolgreicher Aktivierung ist die App dauerhaft ohne Internetverbindung nutzbar.
Im Hintergrund erfolgt in unregelmäßigen Abständen eine automatisierte Online-Prüfung des Lizenzstatus. Ist diese Prüfung nicht erreichbar — etwa wegen fehlender Internetverbindung, vorübergehender Nichtverfügbarkeit des Servers oder aus sonstigen technischen Gründen —, bleibt die App uneingeschränkt nutzbar; eine Sperrung erfolgt nicht durch bloße Nichterreichbarkeit des Servers.
Eine Sperrung der App-Lizenz erfolgt ausschließlich, wenn der Lizenzgeber im Rahmen der automatisierten Prüfung ausdrücklich einen Widerruf, eine Rückerstattung oder einen nachgewiesenen Verstoß gegen dieses EULA feststellt und dies an die App übermittelt.
Der Lizenzgeber betreibt den Lizenzserver im Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebs, sichert dessen Verfügbarkeit jedoch nicht als eigenständig einklagbare Vertragspflicht zu, soweit die App infolge einer bereits erfolgten Aktivierung ohnehin offline funktionsfähig bleibt.
Die Lizenz berechtigt zur gleichzeitigen Aktivierung auf der auf der Produktseite genannten Anzahl von Geräten. Der Lizenznehmer kann aktivierte Geräte über das authentifizierte Kundenportal auf starks.design selbstständig einsehen (pseudonymisiert) und abmelden, um Kapazität für ein neues Gerät freizugeben.
Der Lizenzschlüssel und das aktivierte Berechtigungs-Token dürfen nicht an Dritte weitergegeben, veröffentlicht oder gemeinsam mit Dritten genutzt werden. Eine Nutzung durch Mitarbeiter oder Familienangehörige des Lizenznehmers auf dessen eigenen, im Rahmen des Gerätelimits aktivierten Geräten ist zulässig.
Wird das Gerätelimit erreicht, weist die App den Lizenznehmer auf das Kundenportal zur Selbstverwaltung hin, statt eine weitere Aktivierung vorzunehmen.
Ohne aktivierte Lizenz ist die App als kostenlose Version mit einer produktspezifischen Nutzungsbeschränkung verwendbar. Art, Umfang und Auswirkung dieser Beschränkung (z. B. eine zeitlich begrenzte uneingeschränkte Nutzung pro Programmstart mit anschließender Funktionseinschränkung) sind auf der Produktseite der jeweiligen App beschrieben.
Es handelt sich nicht um einen befristeten Testzeitraum mit Ablaufdatum, sondern um einen dauerhaften Nutzungsmodus ohne Lizenz. Vom Lizenznehmer vorgenommene Konfigurationen und Einstellungen bleiben von der Nutzungsbeschränkung unberührt und vollständig erhalten und nutzbar.
Versuche, die Nutzungsbeschränkung der kostenlosen Version technisch zu umgehen, sind untersagt.
Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer während der Nutzungsdauer der gekauften Hauptversion die nach § 327f BGB für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen kostenlos zur Verfügung — insbesondere Sicherheits- und Kompatibilitätsaktualisierungen, die notwendig sind, damit die App weiterhin wie vereinbart funktioniert.
Eine neue Hauptversion mit erweitertem oder wesentlich verändertem Funktionsumfang (z. B. Version 2.0) ist ein eigenständiges, kostenpflichtiges Produkt. Sie erhalten hierüber vor Veröffentlichung eine gesonderte Ankündigung sowie ein Vorzugsangebot, wenn Ihr Kauf der aktuellen Hauptversion zum Zeitpunkt der Ankündigung nicht länger als die auf der Produktseite genannte Frist zurückliegt.
Updates werden automatisiert über einen signierten Update-Kanal bereitgestellt und vom Lizenznehmer vor der Installation angezeigt. Eine Installationspflicht besteht nicht; installiert der Lizenznehmer eine als sicherheitsrelevant gekennzeichnete Aktualisierung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, haftet der Lizenzgeber nicht für Mängel, die durch die fehlende Aktualisierung verursacht werden.
Für Verbraucher (§ 13 BGB): Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach den §§ 327 ff. BGB für digitale Produkte, einschließlich der Aktualisierungspflicht nach § 327f BGB gemäß Abschnitt 7. Der Lizenzgeber schuldet die vertraglich vereinbarte und objektiv erforderliche Beschaffenheit der App zum Zeitpunkt der Bereitstellung, einschließlich der auf der Produktseite genannten Systemvoraussetzungen.
Für Unternehmer (§ 14 BGB): Die App wird im jeweils aktuellen Zustand („as is") bereitgestellt. Der Lizenzgeber leistet Gewähr dafür, zur Einräumung der Lizenz berechtigt zu sein und dass die App bei Bereitstellung frei von Rechten Dritter ist, die der Nutzung entgegenstehen. Eine Gewähr für die Eignung für einen bestimmten Zweck oder für ununterbrochene Verfügbarkeit des Lizenzservers wird nicht übernommen, soweit die App infolge erfolgter Aktivierung offline funktionsfähig bleibt. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Bereitstellung des Lizenzschlüssels.
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform an help@starks.design anzuzeigen.
Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverluste und Betriebsunterbrechungen, soweit gesetzlich zulässig.
Die App greift, soweit auf der Produktseite beschrieben, in die Audio- bzw. Systemkonfiguration des Geräts des Lizenznehmers ein. Der Lizenznehmer ist für die vorherige Sicherung eigener Systemeinstellungen und Daten selbst verantwortlich.
Die Preise ergeben sich aus der jeweiligen Produktseite. Zahlungen werden über Stripe abgewickelt und sind sofort mit Bestellung fällig.
Kein Widerrufsrecht nach Aktivierung. Bei der Lizenz handelt es sich um einen digitalen Inhalt im Sinne des § 356 Abs. 6 BGB. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Lizenzgeber mit der Ausführung des Vertrags — d. h. mit der Übersendung des Lizenzschlüssels — begonnen hat, nachdem der Lizenznehmer
Diese doppelte Erklärung wird im Checkout über zwei getrennte, leere Checkboxen eingeholt und mit Zeitstempel, IP-Adresse, User-Agent und einem Hash der zum Zeitpunkt gültigen Widerrufsbelehrung protokolliert.
Für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB besteht ohnehin kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Da die kostenlose Version der App vor dem Kauf unbegrenzt zur Prüfung zur Verfügung steht, sind Rückerstattungen wegen Nichtgefallens oder nachträglicher Unzufriedenheit ausgeschlossen. Bei technischen Mängeln wendet sich der Lizenznehmer an help@starks.design; die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach Abschnitt 8 bleiben unberührt.
Auftragsbestätigung (§ 312f BGB). Nach Vertragsschluss erhält der Lizenznehmer per E-Mail auf einem dauerhaften Datenträger eine Auftragsbestätigung mit Rechnung, diesem EULA, der zum Kaufzeitpunkt gültigen Widerrufsbelehrung und den Pflichtinformationen sowie der Bestätigung der erteilten Zustimmung gemäß § 312f Abs. 3 BGB.
Veranlasst der Lizenznehmer bei seinem Zahlungsdienstleister (Kreditkarten-Herausgeber, PayPal, Bank) eine Rückbuchung des Kaufpreises, ohne dass ihm ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Rückzahlung zusteht — insbesondere nachdem das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 6 BGB erloschen und der Lizenzschlüssel bereits übersandt ist — schuldet er dem Lizenzgeber
Mit Veranlassung der unberechtigten Rückbuchung kommt der Lizenznehmer ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB). Bei berechtigten Gründen — insbesondere technischen Mängeln, Doppelkauf oder nicht autorisierter Transaktion — fällt diese Pauschale nicht an. Verbraucher werden durch diese Regelung nicht davon abgehalten, berechtigte Rückbuchungen zu veranlassen.
Die Lizenz läuft zeitlich unbegrenzt und endet nur durch Kündigung nach dieser Ziffer.
Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Lizenz mit sofortiger Wirkung zu sperren oder zu kündigen bei: wirksamem Widerruf, berechtigter Rückerstattung, unberechtigter Rückbuchung nach Abschnitt 11, Weitergabe des Lizenzschlüssels an Dritte entgegen Abschnitt 5 oder sonstigem erheblichen Verstoß gegen dieses EULA.
Nach Kündigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, sämtliche aktivierten Geräte zu deaktivieren und die App-Nutzung ohne gültige Lizenz auf den Umfang der kostenlosen Version nach Abschnitt 6 zu beschränken.
Der Lizenzgeber kann dieses EULA mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigem Grund notwendig ist (insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, neuer Rechtsprechung oder technischen Weiterentwicklungen der Lizenzinfrastruktur). Änderungen werden dem Lizenznehmer spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Widerspricht der Lizenznehmer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt; auf die Zustimmungsfiktion und das Widerspruchsrecht wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
Bereits erworbene Lizenzen bleiben von Änderungen unberührt — Änderungen gelten ausschließlich für künftige Käufe.
Der Lizenzgeber verarbeitet die für die Vertragsabwicklung, Aktivierung und Lizenzprüfung erforderlichen personenbezogenen Daten (E-Mail-Adresse, Lizenzschlüssel, gehashte Geräte-Identifikatoren, IP-Adresse bei Aktivierung und automatisierter Prüfung) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
Einzelheiten zu Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer, Drittempfängern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter starks.design/legal/datenschutz, insbesondere dem Abschnitt „App-Lizenzverwaltung".
Sollten einzelne Bestimmungen dieses EULA unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.
Ist der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Kempten (Allgäu).
Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand und das zwingende Verbraucherrecht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts (Art. 6 Rom-I-VO, Art. 17–19 Brüssel-Ia-VO, § 29c ZPO).
Bei Fragen zu diesem EULA erreichen Sie uns unter license@starks.design. Widerruf: widerruf@starks.design.